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Unsere Angebote...


  • Wie geht es weiter, wenn wir morgens unseren Partner leblos im Bett auffinden und auch der eilig herbeigerufene Rettungsdienst nichts mehr für ihn tun kann?
  • Was wird, wenn abends nicht der Lebensgefährte von der Arbeit zurückkehrt, sondern die Polizei vor der Tür steht und von einem tödlichen Verkehrsunfall berichtet?
  • Was, wenn unser Kind plötzlich stirbt?


Auch und besonders Menschen, die nicht körperlich von einem Notfall betroffen sind, sondern die als Angehörige oder Zeugen das Ereignis "hautnah" miterlebt haben, brauchen in der ersten Phase großer seelischer Betroffenheit nach einer solch erschütternden Situation oft kompetente Begleitung . Das können durchaus Angehörige oder Freunde leisten - aber wenn niemand da ist, oder wenn alle anderen gleichermassen mitbetroffen, ja blockiert sind, können wir als hinzugerufen werden und gehen in den ersten Stunden nach dem Ereignis einfühlsam und sachkompetent auf die Betroffenen ein.

 

In unserer Arbeitsweise sind wir im Rahmen gewisser Parameter unkompliziert alarmierbar und haben ein breites Hilfsspektrum bei verschiedensten Indikationen.
Nach Einsatzabschluss empfehlen wir Nachsorgeeinrichtungen in unserem Arbeitsbereich für eine optimale weitere Betreuung.

 

 

 

 

In welchen Fällen können wir angefordert werden?

 

Allgemeine Gefahrenabwehr

  • Die Anforderung erfolgt über die Feuer- und Rettungsdienstleitstelle Euskirchen auf Anforderung der Einsatzkräfte des Rettungsdienstes oder der Polizei
  • Realisierung: sofort

 

Wir übernehmen folgende Einsatzsituationen:

  • Betreuung Angehöriger nach Todesfall im häuslichen Bereich

                -  nach Todesfall bzw. erfolgloser Reanimation
                -  nach Suizid und Suizidversuch - nur zur Betreuung der Angehörigen
                -  nach plötzlichem Säuglingstod oder Tod eines Kindes

  • Betreuung Betroffener nach massiver Gewalterfahrung oder in Vermisstensituationen
  • Betreuung Betroffener und/oder Zeugen nach Verkehrs-, Schienen- und Arbeitsunfällen


Wir müssen folgende Einsätze leider ablehnen:

  • Indikation akute Suizidalität eines Klienten als Anforderungsgrund
  • Einsatzzeitpunkt  über 24 Stunden nach dem auslösenden Ereignis
  • Einsatzort  ausserhalb unseres Einzugsbereiches
  • Bei stark alkoholisierten Personen, bei Personen nach Einnahme von Drogen oder starken Beruhigungsmitteln, bei Personen mit akuten Psychosen, bei starken sprachliches Barrieren  und zur reinen Deeskalation.


Bei Einsatzablehnung wie auch bei sonstigem Bedarf kann allerdings eine kompetente telefonische Beratung der Einsatzkräfte und/oder Ratsuchender zu anderen Betreuungsmöglichkeiten erfolgen.

Einsatznachsorge

  • Gruppe speziell ausgebildeter Mitarbeiter (CISM)
  • Anforderung: über Leitstelle
  • Realisierung: innerhalb der ersten Stunden bis maximal 7 Tagen nach Geschehen/Anforderung

 


... für Einsatzkräfte

 

CISM-Demobilisation

Kurzbesprechung
Unmittelbar nach einer Katastrophe oder einem Großschadensereignis. Sie dient dazu, den Übergang vom Einsatz in die Alltagswelt zu strukturieren. Die Einsatzkräfte werden über mögliche Auswirkungen psychischer Belastungen informiert. Es folgen Hinweise, die diese sofort umsetzen können und somit die nächsten Stunden und Tage überbrücken können, bis evtl. eine weitere Nachbesprechung folgt.
Dauer ca. 10 Minuten mit anschließender 20 minütiger Pause



CISM-Defusing


Das Gespräch ist strukturiert und findet innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Ereignis statt.
Dauer ca. 1 Stunde.
Ein Defusing dient der Abklärung der Notwendigkeit eines weiteren Treffens



CISM-Debriefing


Das Debriefing soll die emotionalen Auswirkungen eines belastenden Ereignisses reduzieren und die Einsatzkräfte unterstützen, sich zügig zu erholen.
Das Debriefing ist ein strukturierter und formalisierter Gruppenprozess.




Rollenspiel eines Debriefings im Rahmen unseres monatlich stattfindenden Teamtreffens


Irmgard Bünder

ibuender@ drk-eu.de
02251 / 79 11 54
Jülicher Ring 32b
53879 Euskirchen

DRK-Kreisverband Euskirchen e.V., Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen, Telefon 0 22 51 / 79 11-0

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