Durch die Modifizierung der rechtlichen Grundlagen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes benötigt jede Tagesmutter eine Erlaubnis vom Jugendamt zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist der Nachweis über eine entsprechende Qualifizierung.
Um dies zu gewährleisten, bieten wir interessierten Tagesmüttern und solchen, die es werden wollen, in Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend & Familie des Kreisjugendamtes Euskirchen eine Qualifizierungsmaßnahme an.
Bei der ersten erfolgreichen Vermittlung eines Tageskindes wird die Kursgebühr zurückerstattet.
Auf Wunsch können Sie Ihre Ausbildung mit dem Zertifkat des Bundesverband der Kindertagespflege abschließen.
| Termin(e) | Kurs | Anmeldung |
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| Mi. 25.04.2012 19:30-21:00 |
Tagespflegequalifizierung / Grund- und Aufbaukurs Zülpicher - Rotkreuzhaus |
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Mi. 09.05.2012 Sa. 29.09.2012 19:30-21:45 |
Tagespflegequalifizierung / Grundkurs Zülpicher - Rotkreuzhaus |
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Sa. 27.10.2012 Mi. 27.02.2013 19:00-20:30 |
Tagespflegequalifizierung / Aufbaukurs Zülpicher - Rotkreuzhaus |
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