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Pädagogik der Kindheit und EntwicklungspsychologiePädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie

Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie Qualifizierungsmaßnahme gemäß der Personalverordnung

Ansprechperson

Herr
Daniel Larres

Tel: 02251 7911-83
dlarres@drk-eu.de

Jülicher Ring 32b
53879 Euskirchen

Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst 160 Zeitstunden, die in vier Modulen auf bedeutsame Handlungsfelder im Arbeitsfeld Kita vorbereiten. Die Module orientieren sich inhaltlich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, dem KiBiz und den Bildungsgrundsätzen NRW.

Ab dem  04.08.2020 trat in Verbindung mit dem Kinderbildungsgesetz vom 03.12.2019 eine neue Personalverordnung in Kraft. Verschiedene Berufsgruppen können jetzt auf Fachkraftstunden in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden, wenn sie eine 160-stündige Qualifizierungs-maßnahme mit dem Inhalt „Pädagogik der frühen Kindheit und Entwicklungspsychologie“ erfolgreich absolviert haben. 
Nach stand der Personalverordnung vom 22.01.2022 kommen folgende Berufsgruppen dafür in Frage: 
§ 2 Abs. 2 Nr. 4 
Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben 
§ 8 – Ausnahmegenehmigung über die Landesjugendämter für den Einsatz als Fach-kraft (im Einzelfall) 
§ 10 Abs. 3 (zunächst befristet bis 31.12.2025) 
Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung ab-geleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen sowie 
§ 10 Abs. 4 (zunächst befristet bis 31.12.2025) 
Personen, mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpä-dagogischen Ausbildung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religions-pädagogik oder Bildungswissenschaft. 
§ 10 Abs. 5 (zunächst befristet bis 31.12.2025) 
Einsatz von Ergänzungskräften mit mind. dreijähriger Berufserfahrung im Rahmen von Fachkraftstunden (Gruppenformen I und II) 
Mit Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme können die Teilnehmenden bei Vor-liegen der weiteren Voraussetzungen als sozialpädagogische Fachkraft (Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 4) bzw. auf Fachkraftstunden in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden. Vertiefendes Wissen wird in der Praxis in der Kindertageseinrichtung erworben.


Die Teilnahme ist in Präsenz in unseren Schulungsräumen im Rotkreuz Zentrum Euskirchen, Jülicher Ring 32 b , 53879 Euskirchen oder online möglich. 
 

Die relevanten Themenbereiche und Handlungsfelder sind:

Modul 1: Berufliches Selbstverständnis

  • Rolle der Fachkraft
  • Bindungstherorie und Eingewöhnungsmodelle
  • Didaktische- methodische Handlungskonzepte
  • Gestaltung von Alltagssituationen Rituale, Konflikte
  • Partizipative pädagogische Arbeit
  • Präventiver und intervenierender Kinderschutz/rechte
  • Kindeswohlgefährdung
  • Aufsicht, Unfall- und Gesundheitsschutz, Datenschutz

 

Modul 2: Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsauftrag

  • Erziehung-, Bildungs- und Betreuungsauftrag SGB VIII Kibiz SGB VIII, pädagogische Konzeption
  • Bildungsgrundsätze NRW Grundsätze
  • Wahrnehmende Beobachtung
  • Gestaltung von Lernumgebung, Gestaltung von Bildungsanlässen
  • Sprachbildung und Sprachförderung

 

Modul 3: Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen und verstehen

  • Grundlagen der Entwicklungspsychologie erstes Lebensjahr
  • Frühkindliche Sozialisationsbedingungen/instanzen Sozialraumorientierung Kinderarmut, bildungsferne Familien
  • Diversität von Lebenswelten
  • Päd. Handlungskonzepte, vorurteilsbewußte Erziehung, Inklusion, an alle denken (LVR)

 

Modul 4: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

  • Modelle, Methoden, Formen von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften
  • Übergänge gestalten
  • Zusammenarbeit im Team Teamkultur
  • Arbeitsorganisation, Außendarstellung

 

Zielgruppe:

  • Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben 
     
  • Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben
  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in:
    • Logopädie
    • Motopädie
    • Physiotherapie
    • Ergotherapie
    • Theaterpädagogik
    • Kulturpädagogik
    • Musikpädagogik
  • Personen mit einem abgeschossenen Studium in:
    • Religionspädagogik
    • Bildungswissenschaft

Referenten:

Trudi Baum

- Staatlich anerkannte Erzieherin

- Staatlich anerkannte Heilpädagogin

- Fachberatung für DRK Kreisverband

- Marte Meo Therapeutin 

- Kinderschutzfachkraft gemäß 8a

- Multiplikatorin für Partizipation

Renate Ismar- Limito

- Multiplikatorin für Partizipation

- Kompetenztrainerin nach Lauth

- Staatlich anerkannte Erzieherin

Simone Binzenbach

- Fachberatung für Kindertagesstätten mit dem Schwerpunkt Inklusion

- Heilpädagogin mit Zusatzqualifikation in ‚Personenzentrierter Spieltherapie‘

- Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin

- Gestalttherapeutin

- Marte Meo Therapeutin

- Multiplikatorin für Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich NRW

und weitere Fachreferenten

 

 

Kosten: 1.500,00€

 
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