Berufliche pädagogische Weiterbildung

Ansprechperson
Frau
Sabine Kluge
Tel: 02251 7911-9506
skluge@drk-eu.de
Jülicher Ring 32b
53879 Euskirchen
Info-Veranstaltung Qualifizierungsreihe Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie Qualifizierungsmaßnahme gemäß der Personalverordnung
Dies ist eine kostenlose Online-Veranstaltung, in der Sie umfassend über die bei uns angebotene Qualifizierungsmaßnahme informiert werden und auch Fragen stellen können.
Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst 160 Zeitstunden, die in vier Modulen auf bedeutsame Handlungsfelder im Arbeitsfeld Kita vorbereiten. Die Module orientieren sich inhaltlich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, dem KiBiz und den Bildungsgrundsätzen NRW.
Ab dem 04.08.2020 trat in Verbindung mit dem Kinderbildungsgesetz vom 03.12.2019 eine neue Personalverordnung in Kraft. Verschiedene Berufsgruppen können jetzt auf Fachkraftstunden in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden, wenn sie eine 160-stündige Qualifizierungsmaßnahme mit dem Inhalt „Pädagogik der frühen Kindheit und Entwicklungspsychologie“ erfolgreich absolviert haben.
Nach Stand der Personalverordnung vom 22.01.2022 kommen folgende Berufsgruppen dafür in Frage:
§ 2 Abs. 2 Nr. 4
Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben
§ 8 – Ausnahmegenehmigung über die Landesjugendämter für den Einsatz als Fachkraft (im Einzelfall)
§ 10 Abs. 3 (zunächst befristet bis 31.12.2025)
Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen sowie
§ 10 Abs. 4 (zunächst befristet bis 31.12.2025)
Personen, mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft.
§ 10 Abs. 5 (zunächst befristet bis 31.12.2025)
Einsatz von Ergänzungskräften mit mind. dreijähriger Berufserfahrung im Rahmen von Fachkraftstunden (Gruppenformen I und II)
Mit Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme können die Teilnehmenden bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen als sozialpädagogische Fachkraft (Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 4) bzw. auf Fachkraftstunden in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden. Vertiefendes Wissen wird in der Praxis in der Kindertageseinrichtung erworben.
Die Teilnahme ist in Präsenz in unseren Schulungsräumen im Rotkreuz Zentrum Euskirchen, Jülicher Ring 32 b , 53879 Euskirchen oder online möglich.
Die relevanten Themenbereiche und Handlungsfelder sind:
Modul 1: Berufliches Selbstverständnis
Rolle der Fachkraft
Bindungstherorie und Eingewöhnungsmodelle
Didaktische- methodische Handlungskonzepte
Gestaltung von Alltagssituationen Rituale, Konflikte
Partizipative pädagogische Arbeit
Präventiver und intervenierender Kinderschutz/rechte
Kindeswohlgefährdung
Aufsicht, Unfall- und Gesundheitsschutz, Datenschutz
Modul 2: Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsauftrag
Erziehung-, Bildungs- und Betreuungsauftrag SGB VIII Kibiz SGB VIII, pädagogische Konzeption
Bildungsgrundsätze NRW Grundsätze
Wahrnehmende Beobachtung
Gestaltung von Lernumgebung, Gestaltung von Bildungsanlässen
Sprachbildung und Sprachförderung
Modul 3: Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen und verstehen
Grundlagen der Entwicklungspsychologie erstes Lebensjahr
Frühkindliche Sozialisationsbedingungen/instanzen Sozialraumorientierung Kinderarmut, bildungsferne Familien
Diversität von Lebenswelten
Päd. Handlungskonzepte, vorurteilsbewußte Erziehung, Inklusion, an alle denken (LVR)
Modul 4: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
Modelle, Methoden, Formen von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften
Übergänge gestalten
Zusammenarbeit im Team Teamkultur
Arbeitsorganisation, Außendarstellung
Zielgruppe:
Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben
Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in:
Logopädie
Motopädie
Physiotherapie
Ergotherapie
Theaterpädagogik
Kulturpädagogik
Musikpädagogik
Personen mit einem abgeschossenen Studium in:
Religionspädagogik
Bildungswissenschaft
Status:
Kursnr.: 2512340330
Zeitraum: Mi., 25.06.2025 bis Mi., 25.06.2025
Uhrzeit: 14:30 - 16:00 Uhr
Termin/e: 1
Kursort: Onlineangebot - Zoom
Gebühr: 0,00 EUR (inkl. MwSt.)