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Ausbildung im RettungsdienstAusbildung im Rettungsdienst

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Ausbildung im Rettungsdienst

Ansprechperson

Herr
Alexander Heine

Tel: 02251 7911-0
aheine@drk-eu.de

Jülicher Ring 32b
53879 Euskirchen

Rettungshelfer NW inkl. Fachdienstausbildung Sanitätsdienst

Diese Schulung richtet sich an alle, die im Krankentransport und im Sanitätsdienst tätig werden möchten. Sie vermittelt die erforderlichen theoretischen Grundlagen für die Versorgung von Notfallpatienten. Die Ausbildung entspricht den aktuellen Vorgaben der Rettungsdienst- und Prüfungsverordnung NRW sowie den Richtlinien des Deutschen Roten Kreuzes.

Der 80-stündige Kurs umfasst grundlegendes Wissen zur Anatomie, Physiologie und allgemeinen Inhalten der Notfallmedizin. Zusätzlich beinhaltet die Schulung ein mindestens 80-stündiges Praktikum auf einer Lehrrettungswache mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten. Die Praktikumsdokumentation erfolgt auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).

Voraussetzungen:

  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses (amtlich beglaubigt)
  • Ärztliches Attest (nicht älter als drei Monate)
  • Mindestens Hauptschulabschluss, gleichwertige Schulbescheinigung oder abgeschlossene Berufsausbildung (alternativ: ausländische Schulausbildung mit Deutschkenntnissen auf Sprachniveau B2)
  • Führungszeugnis Belegart "N" (nicht älter als drei Monate)
  • Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als ein Jahr)
  • Vollendung des 17. Lebensjahres

Für ehrenamtlich aktive Rotkreuz-Mitglieder im Kreisverband Euskirchen e.V. ist dieses Seminar kostenfrei.

 
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Bitte beachten Sie, dass der weitere Teilnehmer ebenfalls ein Kind ist.

Bitte beachten Sie, dass der weitere Teilnehmer ebenfalls kein Kind ist, weil bereits der erste hinzugefügte Teilnehmer nicht als Kind gekennzeichnet wurde.

Männlich
Weiblich

Die Summe Ihrer Kursbuchung beträgt:

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der DRK KV Euskirchen e.V. um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der DRK KV Euskirchen e.V. die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Datenschutzerklärung.

Zu einem oder mehreren dieser Kurse müssen Sie auch weitere Teilnehmer (bei Eltern-Kind-Kursen: Ihr Kind bzw. Ihre Kinder / bei Erste-Hilfe-Lehrgängen ggf. Ihre Mitarbeiter/innen) hinzufügen.
Benutzen Sie dazu den Button neben dem Kurstitel.

 

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Aufbaulehrgang für Rettungshelfer NW zum Rettungshelfer Bund

Der Aufbaulehrgang richtet sich an Rettungshelfer, die gemäß den Richtlinien des Landes NRW ausgebildet wurden. Dieser Lehrgang ergänzt die theoretische Ausbildung um weitere 160 Schulstunden und ermöglicht den Zugang zum Krankenhauspraktikum sowie zu weiteren 80 Stunden Rettungswachenpraktikum. Abschließend erfolgt die Teilnahme am Rettungssanitäterabschlusslehrgang mit staatlicher Prüfung, der ebenfalls den aktuellen Vorgaben der RettAPrVO NRW entspricht.

Voraussetzungen:

  • Nachweis des erfolgreich absolvierten Rettungshelfer NW Lehrgangs
  • Nachweis des erfolgreich absolvierten Lehrrettungswachenpraktikums

Bitte beachten Sie die Ausbildungsfristen gemäß RettAPrVO: Die Ausbildung ist zusammenhängend zu absolvieren und darf maximal zwei Jahre dauern. Auf Antrag bei der Behörde kann die Frist auf drei Jahre erweitert werden. Beantragen Sie die Verlängerung vor Anmeldung bei uns bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen).

Für ehrenamtlich aktive Rotkreuz-Mitglieder im Kreisverband Euskirchen e.V. ist dieses Seminar kostenfrei.

 
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Zu einem oder mehreren dieser Kurse müssen Sie auch weitere Teilnehmer (bei Eltern-Kind-Kursen: Ihr Kind bzw. Ihre Kinder / bei Erste-Hilfe-Lehrgängen ggf. Ihre Mitarbeiter/innen) hinzufügen.
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Abschlusslehrgang für Rettungssanitäter inkl. staatlicher Prüfung

Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung sowie der Klinik- und Rettungswachenpraktika erfolgt die Zulassung zum 40-stündigen Abschlusslehrgang und der staatlichen Prüfung. Die erste Woche des Lehrgangs umfasst eine Wiederholung der Kerninhalte der Grundausbildung. In der zweiten Woche werden die staatlichen Prüfungen im schriftlichen und praktischen Teil durchgeführt, entsprechend den aktuellen Vorgaben der RettAPrVO NRW.

Voraussetzungen:

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  • Führungszeugnis Belegart "N" (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis des erfolgreich absolvierten Rettungssanitätergrundlehrgangs (Rettungshelfer NW und Aufbaulehrgang für Rettungshelfer NW zum Rettungshelfer Bund)
  • Nachweis der erfolgreich absolvierten Klinik- und Lehrrettungswachenpraktika

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