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Euskirchen - Fortbildung ist im Rettungsdienst eine Selbstverständlichkeit

Regelmäßige Fortbildung ist für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst Pflicht. Mindestens 30 Stunden qualifizierte Fortbildung leisten alle Mitarbeiter im Rettungsdienst des Roten Kreuzes im Kreis Euskirchen jedes Jahr in ihrer Freizeit ab. Das gilt natürlich auch für die ehrenamtlichen Helfer des Roten Kreuzes.