Ausbildung im Rettungsdienst

Ansprechperson
Herr
Patrick Dost
Tel: 02251 7911-46
pdost@drk-eu.de
Jülicher Ring 32b
53879 Euskirchen
Rettungshelfer NW
Rettungshelfergrundlehrgänge richten sich an alle Personen, die im Krankentransport und Sanitätsdienst tätig sein wollen und vermitteln die notwendigen theoretischen Grundlagen zur Versorgung von Notfallpatienten. Voraussetzungen: - mindestens Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung - Erste-Hilfe-Lehrgang nicht älter als ein Jahr - Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate) - amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) und eine abgeschlossene Rotkreuz Helfergrundausbildung.
Das Mindestalter zur Ausbildungsteilnahme ist die Vollendung des 17. Lebensjahres.
Die Ausbildung umfasst 80 Stunden Theorie-Block mit staatlicher Prüfung. Im Anschluss wird auf einer unserer Lehrrettungswachen im Kreis Euskirchen ein 80 stündiges Rettungswachenpraktikum absolviert.
Für ehrenamtlich aktive Rotkreuz-Mitglieder im Kreisverband Euskirchen e.V. ist dieses Seminar kostenfrei.

Aufbaulehrgang für Rettungshelfer NW zum Rettungssanitäter-Grundlehrgang
Der Aufbaulehrgang zum Rettungssanitäter richtet sich an alle nach den Richtlinien des Landes NRW ausgebildeten Rettungshelfer (RettAPO-NW). Der Lehrgang ergänzt die theoretische Ausbildung und verschafft Zugang zum Krankenhauspraktikum und zu weiteren 80 Stunden Rettungswachenpraktikum, sowie zum Rettungssanitäterabschlusslehrgang mit staatlicher Prüfung.

Notfallsanitäter
Der Notfallsanitäter ist die höchste nichtärztliche Qualifikation des Rettungsdienstpersonals. Im Rahmen der Notfallrettung ist der Notfallsanitäter also maßgeblich verantwortlich für die präklinische Versorgung einer verletzten oder erkrankten Person.
Eigenverantwortliche Aufgaben des Notfallsanitäters:
- Einleitung allgemeiner Gefahrenabwehrmaßnahmen am Einsatzort
- Beurteilung des Gesundheitszustandes des Patienten und Entscheidung über die Notwendigkeit eines Notarztes bzw. weiteren Personals
- Durchführung angemessener medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung (auch Anwendung erlernter und beherrschter invasiver Maßnahmen bei lebensgefährlichen Zuständen)
- Herstellung und Sicherung der Transportfähigkeit des Patienten sowie Überwachung des medizinischen Zustandes während des Transports
- Auswahl eines geeigneten Transportzieles und die sachgerechte Übergabe in die medizinische Weiterbehandlung
- Kommunikation mit am Einsatz beteiligten Personen, Institutionen und Behörden
- Sicherstellung der Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel
Aufgaben des Notfallsanitäters im Rahmen der Mitwirkung:
- Assistenz bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patienten
- Durchführung von ärztlich veranlassten Maßnahmen bei Patienten
- Durchführung von heilkundlichen Maßnahmen, die vom ärztlichen Leiter Rettungsdienst vorgegeben und verantwortet werden
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist bundeseinheitlich über das Notfallsanitätergesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Die Ausbildung hat eine Dauer von drei Jahren (Vollzeitform) oder höchstens bis zu fünf Jahren (Teilzeitform) und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Gegliedert wird die Ausbildung nach der NotSan-APrV vom 16.12.2013 in den theoretischen und praktischen Unterricht in staatlich anerkannten Schulen (1920 Stunden) sowie in eine praktische Ausbildung auf Lehrrettungswachen (1960 Stunden) und in Krankenhäusern (720 Stunden).