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Sozialer FahrdienstSozialer Fahrdienst

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Sozialer Fahrdienst

Ansprechperson

Herr
Moritz Wolber

Tel: 02251 7911-38
mwolber@drk-eu.de

Jülicher Ring 32b
53879 Euskirchen

Wenn der Verkehr nicht wäre, wenn ich ein Auto hätte oder wenn ich körperlich fitter wäre? Die Fahrdienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) machen mobil und aktiv sein auch ohne wenn im Alter möglich. Wir bringen jeden sicher ans Ziel und zurück.

Mit uns bleiben Sie mobil

Die Fahrdienste ermöglichen praktisches und bequemes Reisen, ob mit oder ohne Gehstock, Rollator oder Rollstuhl. 

Wir ermöglichen z.B.:

  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Ausflüge (siehe auch Betreutes Reisen)
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten

Kosten

Über die jeweiligen Kosten informieren wir Sie gerne persönlich. Außerdem können wir Sie über die Möglichkeit der Kostenübernahme (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung) informieren. In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten übernommen.

Ihr Fahrdienst klärt Sie auch darüber auf, bei welchen Fahrten Sie vorher eine ärztliche Genehmigung (Transportschein) benötigen und welche Fahrten prinzipiell privat berechnet werden müssen.

Kostenübernahme

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf wenige Ausnahmefälle, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.