Güdderath - Nicht jeder Hund wird zur Ausbildung zum Rettungshund zugelassen. Dafür ist eine Eignungsfeststellung nötig, der so genannte Rettungshunde-Eigungstest.
Abgenommen wird der Test durch qualifizierte Bewerter, die durch den DRK-Landesverband Nordrhein ernannt werden. Grundlage sind bestimmte Voraussetzungen, die bundesweit in einer Ausbildungsordnung festgehalten sind - und die erfolgreiche Teilnahme an einem Bewerter-Grundlehrgang.
Die beiden Mitglieder der DRK-Rettungshundestaffel Kall, Monika Artz und Franz Küpper, konnten beim jüngsten Bewerter-Lehrgang ihre Ernennung in Empfang…