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Arbeit & Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat die Aufgabe, Arbeitnehmer*innen zu schützen. Zum Arbeitsrecht gehören alle Gesetze, Verordnungen und verbindlichen Regeln zur nicht selbstständigen Arbeit bzw. abhängigen Erwerbstätigkeit. Arbeitnehmer*innen sind als Beschäftigte in der Regel finanziell und persönlich vom Arbeitgeber abhängig. Deshalb benötigen sie einen besonderen Schutz, den sie durch das Arbeitsrecht erhalten. Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer*innen vor einer Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeit, vor wirtschaftlichen Nachteilen und vor gesundheitlichen Gefahren auf der Arbeit.

Erste Informationen und Beispiele finde ich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ausführliche Informationen finde ich in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mehrsprachige Informationen zu Sozialen Leistungen und meinen Rechten finde ich in der Broschüre „Soziale Sicherung im Überblick“ vom BMAS (Deutsch, English, Français, Italiano, Español, Türkçe).

Überblick über die Arbeits-Rechte

Rechtsberatung und Arbeits-Rechtsschutz

  • Rechtliche Information und Beratung
    • Ich kann mich kostenlos beim BMAS und bei der Zollverwaltung selbst informieren und telefonische Auskunft oder Auskunft per E-Mail erhalten.
    • Beim Bürgertelefon des BMAS erhalte ich telefonisch Auskunft zu den folgenden Themen (Deutsch):
    • Bei der Zollverwaltung erhalte ich telefonisch oder per E-Mail Auskunft zu den Themen Arbeitsrecht, Mindestarbeitsbedingungen wie zum Beispiel Mindestlohn, Überstundenzuschläge, Reisekosten, Urlaub, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht (Deutsch, English/Englisch):
    • Die Rechtsberatung durch einen Anwalt kostet Geld. Wenn ich versichert oder Mitglied in einer Gewerkschaft bin, kann meine Versicherung bzw. Gewerkschaft die Kosten dafür übernehmen.
  • Arbeitsrechtsschutz-Versicherung
    • Für das Arbeitsrecht gibt es eine spezielle Versicherung: Die Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung.
    • Der Arbeitsrechtschutz hilft bei juristischen Auseinandersetzungen um das Arbeitsverhältnis, also wenn es zu einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kommt. Der Versicherer übernimmt dabei unter anderem die Kosten für einen Anwalt und die Gerichtskosten.
    • Hinweis: Für den Versicherungsschutz im Arbeitsrecht gilt oftmals eine Wartezeit von 3 Monaten. Es ist wichtig, dass ich mich dazu bei meiner Versicherung informiere.
    • Bei der Auswahl der passenden Versicherung kann mir die Verbraucherzentrale helfen.
  • Arbeitsrechtsschutz durch die Gewerkschaft
    • Wenn ich Mitglied in einer Gewerkschaft bin, habe ich in der Regel einen Arbeits-Rechtsschutz und Sozial-Rechtsschutz durch die Gewerkschaft.
    • Das heißt, ich erhalte Rechtsberatung und Rechtsschutz für das Arbeitsrecht und für das Sozialrecht. Die Gewerkschaft übernimmt dabei unter anderem die Kosten für einen Anwalt und die Gerichtskosten.
    • Hinweis: Für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz gilt oftmals eine Mindest-Mitgliedschaft von 3 Monaten. Es ist wichtig, dass ich mich dazu bei meiner Gewerkschaft informiere.
    • Eine Liste der Gewerkschaften in Deutschland finde ich hier.

Gut zu wissen

Quellenangaben

Downloads

 

Diese Informationen wurden vom Projekt EMMI zusammengestellt. Es handelt sich um allgemeine Hinweise, die einen ersten Überblick geben sollen. Die Rechtslage ist vereinfacht zusammengefasst. Wir sind um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, können dafür aber keine Gewähr übernehmen.

Mit EMMI unterstützt der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. das Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum. Das Projekt EMMI wird im Rahmen des Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Stand: 1. November 2021