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(gem. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW -Sicherheitsförderung im Schulsport" vom 26.11.2014)
Ziel dieses Kurses ist die Erlangung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses -Sicherheitsförderung im Schulsport- des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit sind abhängig von der genutzten Schwimmstätte. Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können.
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