Kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?
- Ja, wenn ich oder mein Kind folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mein Kind ist unter 18 Jahre alt oder
- Mein Kind ist 18 bis unter 25 Jahre alt und geht zur Schule oder absolviert eine unbezahlte Ausbildung
- Außerdem erhalten ich oder mein Kind eine der folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Leistungen nach dem SGB II) vom Jobcenter
- Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII) vom Sozialamt
- Asylbewerber-Leistungen (Leistungen nach dem AsylbLG) vom Sozialamt
- Kinderzuschlag von der Familienkasse
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde
Kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, wenn ich nicht aus Deutschland komme?
- Ja, wenn ich oder mein Kind die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wie viel Geld bekomme ich?
- 1) Schulbedarf
- Pauschal 156 € im Jahr 2022,
und zwar 104 € für das 1. Schulhalbjahr und 52 € für das 2. Schulhalbjahr - Beispiele: Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Bastelmaterial, Taschenrechner und Lernsoftware
- Hinweis: Dieser Betrag wird jährlich erhöht.
- Hinweis: Wenn die Schulbücher teurer sind als der pauschale Betrag, dann kann ich beim Jobcenter einen Antrag stellen, damit die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Dafür muss ich dann Nachweise (Rechnungen) vorlegen.
- Pauschal 156 € im Jahr 2022,
- 2) Ausflüge und Klassenfahrten
- Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege
- Beispiel: Klassenfahrten
- 3) Schülerbeförderung
- Die tatsächlichen Kosten für sogenannte „Schülerbeförderung“
- Beispiel: Schülerticket
- 4) Lernförderung
- Die tatsächlichen Kosten für Lernförderung
- Beispiel: Nachhilfe
- 5) Mittagessen
- Die tatsächlichen Kosten für das Mittagessen, das die Schule, OGS, Kita oder Kindertagespflege anbietet
- Beispiel: Mittagsverpflegung
- 6) Soziale und kulturelle Aktivitäten
- Pauschal 15 € / Monat bzw. 180 € / Jahr
- Beispiele: Sportverein, Musikschule, Jugendgruppe
- Hinweis: Nur für Kinder, die unter 18 Jahre alt sind
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
- Es kann ein paar Wochen dauern, bis der Antrag bearbeitet ist.
- Hinweis: Das Geld für die tatsächlichen Kosten kann erst ausgezahlt werden, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Wann stelle ich den Antrag?
- So früh wie möglich, sobald ich wenig Geld für die Bildung oder Teilhabe habe.
- Sofort, wenn ich Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehe oder wenn ich Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalte.
- Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
- Wichtig: Für jedes Kind muss ich einen eigenen Antrag stellen.
Wo stelle ich den Antrag?
- Wenn ich Geld vom Jobcenter bekomme (SGB II):
- Für manche Leistungen für Bildung und Teilhabe muss ich beim Jobcenter einen eigenen Antrag stellen. Für manche Angebote in der Schule und in der Freizeit reicht es, dass ich die Nachweise über die Kosten einreiche. Am besten informiere ich mich beim Jobcenter vor Ort.
- Hinweis: Wenn die Schulbücher teurer sind als der pauschale Betrag, dann kann ich beim Jobcenter einen Härtefall-Antrag stellen, damit die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Den Antrag muss ich beim Jobcenter abgeben oder mit der Post verschicken.
- Ich finde Informationen und Vordrucke im Internet beim Jobcenter EU-aktiv.
- Den ausgefüllten Antrag muss ich an das Jobcenter schicken:
- Postanschrift:
Jobcenter EU-aktiv
Sebastianusstr. 22
53879 Euskirchen - E-Mail: jobcenter-eu-aktiv(at)jobcenter-ge(dot)de
- Postanschrift:
- Wenn ich Geld vom Sozialamt bekomme (SGB XII oder AsylbLG) oder wenn ich Kinderzuschlag oder Wohngeld bekomme:
- Ich stelle den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Kreis Euskirchen.
- Ich finde Informationen und Vordrucke im Internet beim Kreis Euskirchen.
- Den ausgefüllten Antrag muss ich an die Kreisverwaltung schicken:
- Postanschrift:
Kreisverwaltung Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen - E-Mail: mailbox(at)kreis-euskirchen(dot)de
- Postanschrift:
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag beim Jobcenter?
- Alle Antragsformulare finde ich im Internet beim Jobcenter EU-aktiv.
- 1) Schulbedarf
- Für den Pauschalbetrag:
- Wenn mein Kind in die Schule geht und jünger als 15 Jahre alt ist, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
- Wenn mein Kind 15 Jahre oder älter ist, wird folgender Nachweis benötigt: Schulbescheinigung.
- Wenn die Schulsachen teurer sind als der Pauschalbetrag, dann kann ich beantragen, dass die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Dafür benötige ich folgende Unterlagen:
- Formular „Eigenanteil für Schulbücher“
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten (Rechnungen)
- Für den Pauschalbetrag:
- 2) Ausflüge und Klassenfahrten
- Formular „Ausflug Kindergarten / Kita eintägig“, „Eintägige Klassenfahrten“ bzw. „Mehrtägige Klassenfahrten“
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- 3) Schülerbeförderung
- Formular „Schülerbeförderung“
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- 4) Lernförderung
- Formular „Lernförderung (Nachhilfe)“
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- 5) Mittagessen
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- 6) Soziale und kulturelle Aktivitäten
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- Hinweis: Alle Rechnungen und Belege sollte ich aufbewahren, denn die Behörden dürfen überprüfen, ob ich das Geld für mein Kind richtig verwendet habe.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag beim Kreis?
- Alle Antragsformulare finde ich im Internet beim Kreis Euskirchen.
- Antrag auf Bildung und Teilhabe
- Wenn ich Wohngeld oder Kinderzuschlag bekomme:
- Wohngeldbescheid
- Kinderzuschlagsbescheid
- 1) Schulbedarf
- Für den Pauschalbetrag:
- Wenn mein Kind in die Schule geht und jünger als 15 Jahre alt ist, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
- Wenn mein Kind 15 Jahre oder älter ist, wird folgender Nachweis benötigt: Schulbescheinigung.
- Wenn die Schulsachen teurer sind als der Pauschalbetrag, dann kann ich beantragen, dass die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Dafür benötige ich folgende Unterlagen:
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten (Rechnungen)
- Für den Pauschalbetrag:
- 2) Ausflüge und Klassenfahrten
- Formular „Bestätigung der Schule zum Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Teilnahme an einem eintägigen Schulausflug oder einer mehrtägigen Klassenfahrt“
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- 3) Schülerbeförderung
- Formular „Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers zum Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe für die Schülerbeförderung“
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- 4) Lernförderung
- Formular „Bestätigung der Schule zur Notwendigkeit der Lernförderung - Kreis Euskirchen“
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- 5) Mittagessen
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- 6) Soziale und kulturelle Aktivitäten
- Nachweis über die tatsächlichen Kosten
- Hinweis: Alle Rechnungen und Belege sollte ich aufbewahren, denn die Behörden dürfen überprüfen, ob ich das Geld für mein Kind richtig verwendet habe.
Was muss ich tun, wenn sich etwas ändert?
- Alle Änderungen, die das Geld für Bildung und Teilhabe betreffen, muss ich direkt dem Jobcenter bzw. dem Kreis mitteilen.
- Das betrifft zum Beispiel folgende Änderungen: Anschrift, Bankverbindung, Mitgliedschaft im Verein usw.
Wo kann ich mich informieren?
- Wenn ich Fragen zum Geld für Bildung und Teilhabe habe, kann ich mich beim Jobcenter oder beim Kreis melden.
- Jobcenter EU-aktiv
- Telefon Service-Center: 02251 7760-0
- Online-Kontaktcenter: Jobcenter EU-aktiv Kontaktcenter
- E-Mail: Jobcenter-EU-aktiv(at)jobcenter-ge(dot)de
- Kreisverwaltung Euskirchen
- Telefon: 02251 15-959
- E-Mail: mailbox(at)kreis-euskirchen(dot)de
- Ausführliche Informationen finde ich auf der Internetseite „Bildungspaket“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).