EMMI – Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum

Wohngeld

Das Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen. Das Geld hilft dabei, die Wohnkosten zu bezahlen. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt.

Erste Informationen finde ich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ausführliche Informationen und Beispiele finde ich in den Erläuterungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW).

Es gibt 2 Arten von Wohngeld:

  • Mietzuschuss
    für Mieter*innen von Wohnraum, also wenn ich (Unter-)Mieter*in einer Wohnung oder eines Zimmers bin
  • Lastenzuschuss
    für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum, also wenn ich in meiner eigenen Wohnung oder meinem eigenen Haus wohne

FAQ Wohngeld

Kann ich Wohngeld beantragen?
  • Ja, wenn ich drei Voraussetzungen erfülle:
  • Ich verdiene mein eigenes Geld.
  • Ich beziehe kein Arbeitslosengeld II.
  • Ich beziehe keine Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung).
Kann ich Wohngeld beantragen, wenn ich nicht aus Deutschland komme?
  • Ja, wenn ich die oben genannten und die folgenden Voraussetzungen erfülle.
  • Wenn ich aus einem EU-Land komme, ist es gar kein Problem.
  • Wenn ich nicht aus einem EU-Land komme, muss ich einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Vorsicht: Manche Ausländerbehörden entziehen den Aufenthaltstitel, wenn eine Person, die nicht aus einem EU-Land kommt, Wohngeld erhält. Daher ist es besser, vorher mit der Ausländerbehörde darüber zu sprechen.
Wieviel Geld bekomme ich?
  • Wie viel ich bekomme, ist abhängig von drei Faktoren:
    • Anzahl der Personen, mit denen ich zusammenlebe (Haushaltsmitglieder)
    • Höhe des Einkommens von allen Haushaltsmitgliedern
    • Höhe der Miete oder bei Eigentum: Höhe der Belastung
  • Den exakten Betrag teilt mir die Wohngeldbehörde mit.
  • Der Zuschuss wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
  • Nachdem ich alle Unterlagen eingereicht habe, kann es noch 6 Wochen dauern, bis der Antrag bearbeitet ist.
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich.
  • Das Geld kommt zu Beginn des Monats.
Wann stelle ich den Antrag?
  • So früh wie möglich, sobald ich Arbeit habe.
  • Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
  • Wohngeld wird erst ab dem Tag der Antragstellung bewilligt, nicht rückwirkend.
  • Wenn ich nach Ende des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld erhalten möchte, muss ich einen neuen Antrag stellen.
Wo stelle ich den Antrag?
Welche Unterlagen brauche ich?
  • Antrag auf Mietzuschuss (Miete) bzw. Antrag auf Lastenzuschuss (Eigentum), jeweils 4 Formulare als PDF-Datei:
    • Antrag
    • Anlage zum Antrag (für Haushalte mit mehr als 3 Personen)
    • Merkblatt
    • Hinweise zum Datenschutz
  • Nachweise über mein Einkommen sowie Nachweise über das Einkommen meine*r Partner*in und Kinder, vor allem:
  • Bei Miete: Anlagen und Nachweise zum Antrag auf Wohngeld-Mietzuschuss
  • Bei Eigentum: Anlagen und Nachweise zum Antrag auf Wohngeld-Lastenschuss
  • Wenn ich EU-Bürger*in bin:
    • Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bzw. Aufenthaltserlaubnis-EU
    • Meldebehördliche Anmeldung
  • Wenn ich Ausländern*in aus einem Drittstaat bin:
    • Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts
Was muss ich tun, wenn sich etwas ändert?
  • Alle Änderungen, die das Wohngeld betreffen, muss ich direkt der Wohngeldbehörde mitteilen.
  • Das betrifft zum Beispiel folgende Änderungen: Anschrift, Bankverbindung, Einkommen (Gehalt, Lohn).
Wo kann ich mich informieren?

Gut zu wissen

Welche Hilfen kann ich noch bekommen?
Wer kann mir helfen?
  • Beratungsstellen im Kreis Euskirchen finde ich bei Integreat App.
  • Wenn ich die folgenden Voraussetzungen erfülle, kann EMMI mir helfen:
    • Ich lebe im Kreis Euskirchen.
    • Ich habe mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
    • Ich suche Arbeit oder eine Ausbildung und beziehe Leistungen vom Jobcenter EU-aktiv
      - oder -
      ich habe ein geringes Einkommen und Anspruch auf Kinderzuschlag.
    • Ich benötige besondere Unterstützung aufgrund meiner Zuwanderungsgeschichte.
  • EMMI hilft gerne!
    • Telefon: 02251 / 77 41 965
    • E-Mail: emmi(at)drk-eu.de

Quellen

Downloads

Mehrsprachige Verständnishilfen (FAQ)

EMMI – Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum

Diese Informationen wurden vom Projekt EMMI zusammengestellt. Es handelt sich um allgemeine Hinweise, die einen ersten Überblick geben sollen. Die Rechtslage ist vereinfacht zusammengefasst. Wir sind um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, können dafür aber keine Gewähr übernehmen.

Mit EMMI unterstützt der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. das Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum. Das Projekt EMMI wird im Rahmen des Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Stand: 1. Januar 2022 (Version 2.0)