Kann ich Wohngeld beantragen?
- Ja, wenn ich drei Voraussetzungen erfülle:
- Ich verdiene mein eigenes Geld.
- Ich beziehe kein Arbeitslosengeld II.
- Ich beziehe keine Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung).
Kann ich Wohngeld beantragen, wenn ich nicht aus Deutschland komme?
- Ja, wenn ich die oben genannten und die folgenden Voraussetzungen erfülle.
- Wenn ich aus einem EU-Land komme, ist es gar kein Problem.
- Wenn ich nicht aus einem EU-Land komme, muss ich einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen.
- Vorsicht: Manche Ausländerbehörden entziehen den Aufenthaltstitel, wenn eine Person, die nicht aus einem EU-Land kommt, Wohngeld erhält. Daher ist es besser, vorher mit der Ausländerbehörde darüber zu sprechen.
Wieviel Geld bekomme ich?
- Wie viel ich bekomme, ist abhängig von drei Faktoren:
- Anzahl der Personen, mit denen ich zusammenlebe (Haushaltsmitglieder)
- Höhe des Einkommens von allen Haushaltsmitgliedern
- Höhe der Miete oder bei Eigentum: Höhe der Belastung
- Den exakten Betrag teilt mir die Wohngeldbehörde mit.
- Der Zuschuss wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
- Nachdem ich alle Unterlagen eingereicht habe, kann es noch 6 Wochen dauern, bis der Antrag bearbeitet ist.
- Die Auszahlung erfolgt monatlich.
- Das Geld kommt zu Beginn des Monats.
Wann stelle ich den Antrag?
- So früh wie möglich, sobald ich Arbeit habe.
- Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
- Wohngeld wird erst ab dem Tag der Antragstellung bewilligt, nicht rückwirkend.
- Wenn ich nach Ende des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld erhalten möchte, muss ich einen neuen Antrag stellen.
Wo stelle ich den Antrag?
- Ich finde den Antrag im Internet beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW:
- Antrag auf Mietzuschuss zum Ausdrucken oder
- Antrag auf Lastenzuschuss zum Ausdrucken oder
- Online-Antrag (für das Ausfüllen am Computer, nicht geeignet fürs Smartphone)
- Den ausgefüllten Antrag muss ich bei der Wohngeldbehörde in meiner Kommune abgeben.
- Stadt Bad Münstereifel
- Anschrift: Rathaus Bad Münstereifel, Marktstraße 11-15, 53902 Bad Münstereifel
- E-Mail: info(at)bad-muenstereifel(dot)de
- Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden: Wohngeldstelle Gemeinde Kall
- Anschrift: Rathaus Kall, Bahnhofstraße 9, 53925 Kall
- E-Mail: posteingang(at)kall(dot)de
- Kreisstadt Euskirchen
- Anschrift: Rathaus Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen
- E-Mail: wohngeldstelle(at)euskirchen(dot)de
- Stadt Mechernich
- Anschrift: Rathaus Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich
- E-Mail: info(at)mechernich(dot)de
- Gemeinde Weilerswist
- Anschrift: Rathaus Weilerswist, Bonner Str. 29, 53919 Weilerswist
- E-Mail: gemeinde(at)weilerswist(dot)de
- Stadt Zülpich
- Anschrift: Rathaus Zülpich, Markt 21, 53909 Zülpich
- E-Mail: buergermeister(at)stadt-zuelpich(dot)de
Welche Unterlagen brauche ich?
- Antrag auf Mietzuschuss (Miete) bzw. Antrag auf Lastenzuschuss (Eigentum), jeweils 4 Formulare als PDF-Datei:
- Antrag
- Anlage zum Antrag (für Haushalte mit mehr als 3 Personen)
- Merkblatt
- Hinweise zum Datenschutz
- Nachweise über mein Einkommen sowie Nachweise über das Einkommen meine*r Partner*in und Kinder, vor allem:
- Formular Verdienstbescheinigung, diese Bescheinigung muss der Arbeitgeber ausfüllen
- Bei Miete: Anlagen und Nachweise zum Antrag auf Wohngeld-Mietzuschuss
- Formular Angaben des Vermieters zum Wohnraum, diese Bescheinigung muss der Vermieter ausfüllen
- Kopie meines Mietvertrages
- Mietquittung bzw. Nachweis über die Zahlung der Miete, z.B. Kontoauszug
- Nur bei Untervermietung: Anlage „Untervermietung“
- Bei Eigentum: Anlagen und Nachweise zum Antrag auf Wohngeld-Lastenschuss
- Anlage zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung: Anlage „Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung“
- Nur bei Vermietung (zum Antrag auf Wohngeld-Lastenzuschuss): Anlage „Untervermietung“
- Gegebenenfalls weitere Nachweise, z.B. Krankenversicherungsnachweis, Nachweis von Unterhaltszahlungen, Schwerbehindertenausweis
- Wenn ich EU-Bürger*in bin:
- Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bzw. Aufenthaltserlaubnis-EU
- Meldebehördliche Anmeldung
- Wenn ich Ausländern*in aus einem Drittstaat bin:
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts
Was muss ich tun, wenn sich etwas ändert?
- Alle Änderungen, die das Wohngeld betreffen, muss ich direkt der Wohngeldbehörde mitteilen.
- Das betrifft zum Beispiel folgende Änderungen: Anschrift, Bankverbindung, Einkommen (Gehalt, Lohn).
Wo kann ich mich informieren?
- Wenn ich Fragen zum Wohngeld habe, kann ich mich beim Rathaus oder Bürgeramt meiner Stadt bzw. Gemeinde melden.
- Ich kann den einfachen Wohngeldrechner des BMWSB nutzen und einen ersten Überschlag über die Höhe des Wohngeldes errechnen lassen (Stand 2022).
- Ich kann den ausführlichen Wohngeldrechner NRW nutzen und herausfinden, ob ich Anspruch auf Wohngeld habe und wie hoch dieser ist (Stand 2022).
- Hinweis: Beim Wohngeldrechner NRW kann ich nach der Berechnung direkt mit meinen Daten den Online-Antrag stellen.
- Erste Informationen und Beispiele finde ich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
- Informationen und Antragsformulare finde ich auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW):
- Erläuterungen und Antworten auf häufige Fragen zum Wohngeld (Stand 2022)
- Formulare und Anträge zum Download finde ich unter der Überschrift „Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen“