EMMI – Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum

Kinderzuschlag (KiZ)

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Das Geld hilft den Eltern zusätzlich zum Kindergeld bei der Versorgung der Kinder. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Erste Informationen und Beispiele finde ich im Flyer der Familienkasse und im Erklärfilm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ausführliche Informationen finde ich im Merkblatt der Familienkasse.

FAQ Kinderzuschlag

Kann ich Kinderzuschlag beantragen?
  • Ja, wenn ich drei Voraussetzungen erfülle:
  • Ich habe ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren bei mir zuhause.
  • Ich bekomme Kindergeld für mein Kind.
  • Ich arbeite und verdiene mehr als 450,- € im Monat, nämlich:
    • Paare: mindestens 900 € brutto / Monat
    • Alleinerziehende: mindestens 600 € brutto / Monat
Kann ich Kinderzuschlag beantragen, wenn ich nicht aus Deutschland komme?
  • Ja, wenn ich Kindergeld bekomme und die oben genannten Voraussetzungen erfülle.
Wie viel Geld bekomme ich?
  • Maximal 229 € / Monat für jedes Kind.
  • Ab dem 1. Januar 2023 soll der Kinderzuschlag erhöht werden. Dann soll es für jedes Kind maximal 250 € / Monat geben.
  • Wie viel ich bekomme, ist abhängig von meinem Einkommen.
  • Den exakten Betrag teilt mir die Familienkasse mit.
  • Der Zuschuss wird für 6 Monate bewilligt.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
  • Am Anfang kann es etwas dauern, bis der Antrag bearbeitet ist.
  • Das Geld kommt einmal im Monat, am selben Tag wie das Kindergeld.
Wann stelle ich den Antrag?
  • So früh wie möglich, sobald ich Arbeit habe und insgesamt in den letzten 6 Monaten folgendes Einkommen hatte:
    • Paare: mindestens 5.400 € brutto / 6 Monate
    • Alleinerziehende: mindestens 3.600 € brutto / 6 Monate
  • Hinweis: Diese Mindestgrenze kann auch schon im 2. oder 3. Monat nach Arbeitsaufnahme erreicht werden.
  • Beispiele:
    • Als Alleinerziehende verdiene ich 1.800 € brutto / Monat. Dann habe ich im 2. Monat die Mindesteinkommensgrenze von 3.600 € erreicht. Also kann ich bereits im 2. Monat Kinderzuschlag beantragen.
    • Als Paar verdienen wir 1.800 € brutto / Monat. Dann haben wir im 3. Monat die Mindesteinkommensgrenze von 5.400 € erreicht. Also können wir bereits im 3. Monat Kinderzuschlag beantragen.
  • Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
  • Kinderzuschlag wird erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, nicht rückwirkend.
  • Wenn ich nach Ende des Bewilligungszeitraums weiter Kinderzuschlag erhalten möchte, muss ich einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen; dieser Antrag wird mir vor Ende des Bewilligungszeitraums per Post zugeschickt.
Wo stelle ich den Antrag?
Welche Unterlagen brauche ich?
Was muss ich tun, wenn sich etwas ändert?
  • Alle Änderungen, die den Kinderzuschlag betreffen, muss ich direkt der Familienkasse melden:
  • Das betrifft zum Beispiel folgende Änderungen: Anschrift, Bankverbindung, Familienstand, Kinder im Haushalt.
Wo kann ich mich informieren?

Gut zu wissen

Welche Hilfen kann ich noch bekommen?
Wer kann mir helfen?
  • Beratungsstellen im Kreis Euskirchen finde ich bei Integreat App.
  • Wenn ich die folgenden Voraussetzungen erfülle, kann EMMI mir helfen:
    • Ich lebe im Kreis Euskirchen.
    • Ich habe mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
    • Ich suche Arbeit oder eine Ausbildung und beziehe Leistungen vom Jobcenter EU-aktiv
      - oder -
      ich habe ein geringes Einkommen und Anspruch auf Kinderzuschlag.
    • Ich benötige besondere Unterstützung aufgrund meiner Zuwanderungsgeschichte.
  • EMMI hilft gerne!
    • Telefon: 02251 / 77 41 965
    • E-Mail: emmi(at)drk-eu.de

Quellen

Downloads

EMMI – Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum

Diese Informationen wurden vom Projekt EMMI zusammengestellt. Es handelt sich um allgemeine Hinweise, die einen ersten Überblick geben sollen. Die Rechtslage ist vereinfacht zusammengefasst. Wir sind um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, können dafür aber keine Gewähr übernehmen.

Mit EMMI unterstützt der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. das Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum. Das Projekt EMMI wird im Rahmen des Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Stand: 10. November 2022 (Version 2.1)