Kann ich Kinderzuschlag beantragen?
- Ja, wenn ich drei Voraussetzungen erfülle:
- Ich habe ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren bei mir zuhause.
- Ich bekomme Kindergeld für mein Kind.
- Ich arbeite und verdiene mehr als 450,- € im Monat, nämlich:
- Paare: mindestens 900 € brutto / Monat
- Alleinerziehende: mindestens 600 € brutto / Monat
Kann ich Kinderzuschlag beantragen, wenn ich nicht aus Deutschland komme?
- Ja, wenn ich Kindergeld bekomme und die oben genannten Voraussetzungen erfülle.
Wie viel Geld bekomme ich?
- Maximal 229 € / Monat für jedes Kind.
- Ab dem 1. Januar 2023 soll der Kinderzuschlag erhöht werden. Dann soll es für jedes Kind maximal 250 € / Monat geben.
- Wie viel ich bekomme, ist abhängig von meinem Einkommen.
- Den exakten Betrag teilt mir die Familienkasse mit.
- Der Zuschuss wird für 6 Monate bewilligt.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
- Am Anfang kann es etwas dauern, bis der Antrag bearbeitet ist.
- Das Geld kommt einmal im Monat, am selben Tag wie das Kindergeld.
Wann stelle ich den Antrag?
- So früh wie möglich, sobald ich Arbeit habe und insgesamt in den letzten 6 Monaten folgendes Einkommen hatte:
- Paare: mindestens 5.400 € brutto / 6 Monate
- Alleinerziehende: mindestens 3.600 € brutto / 6 Monate
- Hinweis: Diese Mindestgrenze kann auch schon im 2. oder 3. Monat nach Arbeitsaufnahme erreicht werden.
- Beispiele:
- Als Alleinerziehende verdiene ich 1.800 € brutto / Monat. Dann habe ich im 2. Monat die Mindesteinkommensgrenze von 3.600 € erreicht. Also kann ich bereits im 2. Monat Kinderzuschlag beantragen.
- Als Paar verdienen wir 1.800 € brutto / Monat. Dann haben wir im 3. Monat die Mindesteinkommensgrenze von 5.400 € erreicht. Also können wir bereits im 3. Monat Kinderzuschlag beantragen.
- Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
- Kinderzuschlag wird erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, nicht rückwirkend.
- Wenn ich nach Ende des Bewilligungszeitraums weiter Kinderzuschlag erhalten möchte, muss ich einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen; dieser Antrag wird mir vor Ende des Bewilligungszeitraums per Post zugeschickt.
Wo stelle ich den Antrag?
- Ich finde den Antrag im Internet bei der Bundesagentur für Arbeit:
- Den ausgefüllten Antrag muss ich an die Familienkasse schicken:
- Postanschrift:
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
50574 Köln - E-Mail: Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West(at)arbeitsagentur(dot)de
- Postanschrift:
Welche Unterlagen brauche ich?
- Antragspaket zum Kinderzuschlag
- Für mich: Antrag auf Kinderzuschlag (KiZ 1)
- Für mich und meine*n Partner*in: Anlage Antragsteller(in) und Partner(in) (KiZ 1-AnA)
- Für jedes Kind: Anlage Kind (KiZ 1-AnK)
- Kindergeldnummer
- Wenn ich alleinerziehend bin:
- Nachweise über mein Einkommen in den letzten 6 Monaten (Lohn, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Wohngeld) sowie Nachweise über das Einkommen meine*r Partner*in und Kinder
- Lohnabrechnungen oder
- Arbeitsvertrag mit Kontoauszug oder
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (KiZ 5)
- Wenn ich selbstständig arbeite:
- Nachweise über die Höhe der Wohnkosten, Nebenkosten und Betriebskosten
- Bei Miete: für den Monat der Antragstellung
- Bei Eigentum: für die Monate des letzten Kalenderjahres vor Antragstellung
- Bei erneutem Antrag (Folge-Antrag) ist ein Kurzantrag möglich:
- Ausfüllhinweise zum Antrag auf Kinderzuschlag (KiZ 1-H)
Was muss ich tun, wenn sich etwas ändert?
- Alle Änderungen, die den Kinderzuschlag betreffen, muss ich direkt der Familienkasse melden:
- Das betrifft zum Beispiel folgende Änderungen: Anschrift, Bankverbindung, Familienstand, Kinder im Haushalt.
Wo kann ich mich informieren?
- Wenn ich Fragen zum Kinderzuschlag habe, kann ich mich bei der Familienkasse melden:
- Telefon: Service-Center 0800 4 5555-30
- Online: Videoberatung (Anmeldung erforderlich)
- Online: Kontaktformular
- E-Mail: Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West(at)arbeitsagentur(dot)de
- Ich kann den KiZ-Lotsen nutzen und herausfinden, ob ich Anspruch auf Kinderzuschlag habe.
- Ausführliche Informationen finde ich im Merkblatt zum Kinderzuschlag (KiZ 2).
- Hinweise zum Antrag erhalte ich auf der Kinderzuschlag Startseite der Bundesagentur für Arbeit.
- Dort gibt es alle Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse zum Download.