Kann ich Kindergeld beantragen?
- Ja, wenn ich mit meiner Familie in Deutschland lebe, kann ich Kindergeld beantragen, wenn ich eine der folgenden Voraussetzungen erfülle:
- In meinem Haushalt wohnt ein Kind unter 18 Jahren: eigenes Kind, Adoptivkind, Stiefkind, Kind meiner/meines Partner*in, Enkelkind, Pflegekind oder Geschwister.
- Mein Kind ist jünger als 18 Jahre und wohnt in Deutschland.
- Mein Kind ist zwischen 18 und 21 Jahre alt und
- arbeitsuchend bzw. ausbildungssuchend und
- bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet.
- Mein Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und
- geht in die Schule oder
- macht eine Berufsausbildung oder
- studiert oder
- absolviert einen Freiwilligendienst.
- Wenn mein Kind 18 Jahre oder älter ist, kann es den Antrag auf Kindergeld selbst stellen.
- Wenn ich oder meine Kinder nicht in Deutschland leben, kann ich unter bestimmten Umständen ebenfalls Kindergeld bekommen.
- Hinweis: In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen für den Anspruch auf Kindergeld: das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Kann ich Kindergeld beantragen, wenn ich nicht aus Deutschland komme?
- Ja, wenn ich die oben genannten Voraussetzungen erfülle.
Wie viel Geld bekomme ich?
- Für das erste Kind: 219 € / Monat
- Für das zweite Kind: 219 € / Monat
- Für das dritte Kind: 225 € / Monat
- Für das vierte und jedes weitere Kind: 250 € / Monat
- Außerdem gibt es für jedes im Kalenderjahr 2022 Kindergeld-berechtigte Kind einen sogenannten „Einmalbetrag“ in Höhe von 100 €.
- Ab dem 1. Januar 2023 soll das Kindergeld erhöht werden. Dann soll es für jedes Kind 250 € / Monat geben.
- Hinweis: Wenn ich Arbeitslosengeld II vom Jobcenter oder Sozialgeld vom Sozialamt erhalte, dann wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet. Ich bekomme dann also weniger Geld vom Jobcenter oder Sozialamt.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
- Bis der Antrag bearbeitet ist, dauert es etwa 6 Wochen.
- Das Geld kommt einmal im Monat.
Wann stelle ich den Antrag?
- So früh wie möglich, direkt nach der Geburt des Kindes.
- Wenn sich etwas an der beruflichen Situation meines Kindes ändert: so schnell wie möglich.
- Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
- Kindergeld kann für bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass mir das Kindergeld zustand, aber nicht gezahlt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ich keinen Antrag gestellt hatte. Um einen rückwirkenden Antrag zu stellen, muss ich im Antrag angeben, dass ich rückwirkend Kindergeld bekommen möchte und ab wann ich das Kindergeld bekommen möchte.
Wo stelle ich den Antrag?
- Ich finde den Antrag im Internet bei der Bundesagentur für Arbeit:
- Antrag auf Kindergeld (KG 1) zum Ausdrucken oder
- Online-Antrag Kindergeld ab Geburtoder
- Online-Antrag Kindergeld ab 18
- Den ausgefüllten Antrag muss ich an die Familienkasse schicken:
- Postanschrift:
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
50574 Köln - E-Mail: Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West(at)arbeitsagentur(dot)de
- Postanschrift:
Welche Unterlagen brauche ich?
- Hauptantrag für das Kindergeld (KG1)
- Anlage Kind zum Hauptantrag Kindergeld (KG1-AnK)
- Wenn ich nicht die deutsche, sondern eine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit habe: Anlage EU zum Hauptantrag Kindergeld (KG1-AnEU)
- Erklärung über Kinder, die außerhalb des Haushalts wohnen: Lebensbescheinigung für das Kindergeld (KG3b)
- Bei Kindern über 18, die eine Schule besuchen: Schulbescheinigung für das Kindergeld (KG5a)
- Bei Kindern über 18, die eine Ausbildung machen: Ausbildungsvertrag (Kopie)
- Bei Kindern über 18, die studieren: Studienbescheinigung
- Meine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Kindergeldnummer, wenn bekannt
- Übersichtsseite der Arbeitsagentur: Formulare und Anträge zum Download
Was muss ich tun, wenn sich etwas ändert?
- Alle Änderungen, die das Kindergeld betreffen, muss ich direkt der Familienkasse melden: Veränderungsmitteilung für das Kindergeld (KG45).
- Das betrifft zum Beispiel folgende Änderungen: Anschrift, Bankverbindung, Familienstand, Kinder im Haushalt, Beschäftigung (Arbeit bzw. Ausbildung).
Wo kann ich mich informieren?
- Wenn ich Fragen zum Kindergeld habe, kann ich mich bei der Familienkasse melden:
- Ausführliche Informationen finde ich im Merkblatt zum Kindergeld (KG2).
- Hinweise zum Antrag erhalte ich auf der Kindergeld Startseite der Bundesagentur für Arbeit.
- Dort gibt es alle Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse zum Download.
- Dort gibt es auch Informationen zum Kindergeld für:
- Kinder in Ausbildung oder Beruf
- Kinder mit Behinderung
- Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen
- Grenzüberschreitende Fälle
- Asylberechtigte und Flüchtlinge