EMMI – Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien bei der Versorgung der Kinder. Das Geld hilft den Eltern bei Unterhalt, Betreuung und Ausbildung der Kinder. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Erste Informationen und Beispiele finde ich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und im Erklärfilm. Ausführliche Informationen finde ich im Merkblatt der Familienkasse.

FAQ Kindergeld

Kann ich Kindergeld beantragen?
  • Ja, wenn ich mit meiner Familie in Deutschland lebe, kann ich Kindergeld beantragen, wenn ich eine der folgenden Voraussetzungen erfülle:
  • In meinem Haushalt wohnt ein Kind unter 18 Jahren: eigenes Kind, Adoptivkind, Stiefkind, Kind meiner/meines Partner*in, Enkelkind, Pflegekind oder Geschwister.
  • Mein Kind ist jünger als 18 Jahre und wohnt in Deutschland.
  • Mein Kind ist zwischen 18 und 21 Jahre alt und
    • arbeitsuchend bzw. ausbildungssuchend und
    • bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet.
  • Mein Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und
    • geht in die Schule oder
    • macht eine Berufsausbildung oder
    • studiert oder
    • absolviert einen Freiwilligendienst.
  • Wenn mein Kind 18 Jahre oder älter ist, kann es den Antrag auf Kindergeld selbst stellen.
  • Wenn ich oder meine Kinder nicht in Deutschland leben, kann ich unter bestimmten Umständen ebenfalls Kindergeld bekommen.
  • Hinweis: In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Grundlagen für den Anspruch auf Kindergeld: das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Kann ich Kindergeld beantragen, wenn ich nicht aus Deutschland komme?
  • Ja, wenn ich die oben genannten Voraussetzungen erfülle.
Wie viel Geld bekomme ich?
  • Für das erste Kind: 219 € / Monat
  • Für das zweite Kind: 219 € / Monat
  • Für das dritte Kind: 225 € / Monat
  • Für das vierte und jedes weitere Kind: 250 € / Monat
  • Außerdem gibt es für jedes im Kalenderjahr 2022 Kindergeld-berechtigte Kind einen sogenannten „Einmalbetrag“ in Höhe von 100 €.
  • Ab dem 1. Januar 2023 soll das Kindergeld erhöht werden. Dann soll es für jedes Kind 250 € / Monat geben.
  • Hinweis: Wenn ich Arbeitslosengeld II vom Jobcenter oder Sozialgeld vom Sozialamt erhalte, dann wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet. Ich bekomme dann also weniger Geld vom Jobcenter oder Sozialamt.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
  • Bis der Antrag bearbeitet ist, dauert es etwa 6 Wochen.
  • Das Geld kommt einmal im Monat.
Wann stelle ich den Antrag?
  • So früh wie möglich, direkt nach der Geburt des Kindes.
  • Wenn sich etwas an der beruflichen Situation meines Kindes ändert: so schnell wie möglich.
  • Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
  • Kindergeld kann für bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass mir das Kindergeld zustand, aber nicht gezahlt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ich keinen Antrag gestellt hatte. Um einen rückwirkenden Antrag zu stellen, muss ich im Antrag angeben, dass ich rückwirkend Kindergeld bekommen möchte und ab wann ich das Kindergeld bekommen möchte.
Wo stelle ich den Antrag?
Welche Unterlagen brauche ich?
Was muss ich tun, wenn sich etwas ändert?
  • Alle Änderungen, die das Kindergeld betreffen, muss ich direkt der Familienkasse melden: Veränderungsmitteilung für das Kindergeld (KG45).
  • Das betrifft zum Beispiel folgende Änderungen: Anschrift, Bankverbindung, Familienstand, Kinder im Haushalt, Beschäftigung (Arbeit bzw. Ausbildung).
Wo kann ich mich informieren?

Gut zu wissen

Welche Hilfen kann ich noch bekommen?
Wer kann mir helfen?
  • Beratungsstellen im Kreis Euskirchen finde ich bei Integreat App.
  • Wenn ich die folgenden Voraussetzungen erfülle, kann EMMI mir helfen:
    • Ich lebe im Kreis Euskirchen.
    • Ich habe mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
    • Ich suche Arbeit oder eine Ausbildung und beziehe Leistungen vom Jobcenter EU-aktiv
      - oder -
      ich habe ein geringes Einkommen und Anspruch auf Kinderzuschlag.
    • Ich benötige besondere Unterstützung aufgrund meiner Zuwanderungsgeschichte.
  • EMMI hilft gerne!
    • Telefon: 02251 / 77 41 965
    • E-Mail: emmi(at)drk-eu.de

Quellen

Downloads

Mehrsprachige Verständnishilfen (FAQ)

EMMI – Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum

Diese Informationen wurden vom Projekt EMMI zusammengestellt. Es handelt sich um allgemeine Hinweise, die einen ersten Überblick geben sollen. Die Rechtslage ist vereinfacht zusammengefasst. Wir sind um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, können dafür aber keine Gewähr übernehmen.

Mit EMMI unterstützt der DRK Kreisverband Euskirchen e.V. das Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum. Das Projekt EMMI wird im Rahmen des Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Stand: 10. November 2022 (Version 2.1)